Ticketerstattung nach Flugstorno

Haben Sie Ihren gebuchten Flug stornieren müssen? Haben Sie den Flugscheinpreis vom Luftfahrtunternehmen zurückbekommen?

Wenn ein Fluggast einen gebuchten Flug stornieren muss und deswegen am Flug nicht teilnimmt, erspart sich die Fluggesellschaft Aufwendungen. Diese muss sie dem Kunden erstatten.

Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Steuern und Gebühren, die am Flughafen anfallen. Daneben muss die Fluggesellschaft dem Fluggast aber darlegen, welchen Anteil an Kerosinkosten  sie einspart. Aber auch weitere Einsparungen infolge der Nichtteilnahme am Flug, wie zum Beispiel für die Verpflegung an Bord, müssen angegeben werden. Schließlich muss eine Fluggesellschaft darlegen, dass sie den Flugschein nicht anderweitig verkauft und somit einen Erlös erzielt hat. All diese Einsparungen müssen ausgerechnet und dem Fluggast bei einer Stornierung ausgezahlt werden.

Wenn die Fluggesellschaft nach Aufforderung durch den Fluggast eine solche Abrechnung nicht vornimmt, spricht die gesetzliche Vermutung für den Fluggast, dass 95 % des vereinbarten Entgelts infolge der Nichtbeförderung des Fluggastes als ersparte Aufwendungen zu betrachten sind. Die Fluggesellschaft muss dann diese 95 % des Ticket-preises an den Fluggast auszahlen. Wenn nein, lesen Sie den Beitrag meines Kollegen unter  http://unternehmen.focus.de/stornokosten-flug.html

In der Kanzlei  ADVOCATUR häufen sich die Anfragen von Passagieren, ob die Fluggesellschaft in ihren Fällen die Ticketentgelte zu Recht einbehält.

 

In den meisten Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten für die Erstattung von Stornokosten

Meine Kollegen und ich helfen Ihnen auch bei der Durchsetzung dieser Ansprüche!