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Reiserechtler fordern Opferfonds bei Terror
[Süddeutsche Zeitung mit freundlicher Genehmigung der DIZ]
Süddeutsche Zeitung, 11. September 2004
Branchenlösung im Gespräch / Verbandspräsident Laepple lehnt Ombudsmann ab
Von Sibylle Haas
München – Der Schadensersatzprozess um den Terroranschlag auf der tunesischen Ferieninsel Djerba gegen den TUI-Konzern hat nicht nur die Diskussion über die Haftung von Reiseveranstaltern neu entfacht. Es mehren sich die Stimmen, die die Einrichtung eines Opferfonds fordern, der beispielsweise Terroropfern in Urlaubsländern – unabhängig von Haftungsfragen – schnell und unbürokratisch helfen soll. Die Branche würde das Thema lieber nicht öffentlich machen – darauf zumindest lassen Äußerungen des Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter Verbandes (DRV) schließen.
Aufgebracht hat das Ganze Ronald Schmid, der Tourismusrecht an der TU Dresden lehrt. Ihn stört die „Ungleichbehandlung“ von Opfern und Hinterbliebenen. „Es kann nicht angehen, dass Hinterbliebene von Opfern spektakulärer Katastrophen Schmerzensgeld erhalten und zudem noch aus Mitteln des Staates, Opfer und Hinterbliebene anderer Unfälle aber nicht“, heißt es in einem Schreiben Schmids an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Reiserechtler setzt sich für einen ständigen Opferfonds für Härtefälle ein, der von einem neutralen Ombudsmann verwaltet werden könnte. „Wenn jeder Reisende über den Reisepreis nur 50 Cent zahlen würde und der Reiseveranstalter den gleichen Betrag, kämen allein in einem Jahr 15 bis 20 Millionen Euro in den Topf“, so Schmid zur Süddeutschen Zeitung. Für die Reiseveranstalter hätte das den Vorteil, dass sie sich nicht mehr mit ihren Kunden vor Gericht streiten müssten und dadurch nicht mehr das Image als hartherzige Unternehmer hätten. Für die Reisenden hätte das den Vorteil, dass sie nicht erst lange um Schadensersatz prozessieren müssten“, so Schmid.
Schmid, der auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) ist, will das Thema auf der nächsten DGfR-Tagung Ende September auf die Agenda setzen. Dem Verein gehören Unternehmen der Reisebranche sowie Juristen und Wissenschaftler an. Ziel ist die Entwicklung des deutschen und internationalen Reiserechts durch Meinungsaustausch.
DGfR-Mitglied ist auch Nicolas Oetterli, seit zehn Jahren Ombudsmann der Schweizer Reisebranche. „Ich habe von der Intention in Deutschland gehört und befürworte das“, sagt Oetterli auf Anfrage. Er hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten aller Art zwischen Kunden und Reiseunternehmen zu vermitteln. Die Erfahrungen seien gut, denn nur wenig Reklamationen landeten vor Gericht, sagt Oetterli. Einen speziellen Hilfsfonds der Reisebranche gebe es aber nicht.
„Wir brauchen keinen Ombudsmann“, sagt DRV-Präsident Klaus Laepple auf SZ-Anfrage. Einen Hilfsfonds lehnt Laepple zwar nicht ab, doch würde dieser die Vollkasko-Mentalität in Deutschland stärken, so Laepple. Bei deutschen Reiseveranstaltern wird derzeit geprüft, ob sie ihre humanitäre Hilfe für unverschuldet in Not geratene Menschen neu organisieren. Der zweitgrößte deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook bestätigt zumindest interne Gespräche über einen Hilfsfonds. Beim Münchner Reiseveranstalter FTI wird nach Worten einer Sprecherin über eine entsprechende Branchenlösung nachgedacht. Die Rewe Touristik (ITS Reisen, Jahn Reisen, Tjaereborg, LTUplus, Dertour, Meier’s Weltreisen, ADAC Reisen) teilte auf Anfrage mit, die Frage eines Opferfonds könne nur in den entsprechenden Gremien des Reiseverbandes DRV diskutiert werden. „Zu solchen Gesprächen sind wir bereit”, sagte eine Sprecherin. Beim Marktführer TUI hieß es: „Das ist eine interessante Idee, über die wir erst intern und in einem nächsten Schritt m der Branche diskutieren müssten.“
Der DRV verweist auf den 2002 gegründeten Verein „DRV Hilfe ohne Grenzen“. Dessen Ziel sei es, Menschen, die durch Terror, Naturkatastrophen oder Krieg in Not geraten sind, umgehend und unbürokratisch direkte Hilfe zu leisten. Ob in dieses: Konzept auch ein Opferfonds integriert werden könnte, werde derzeit geprüft. Weiter heißt es: Der Verein sei selbstlos tätig. Deshalb würden seine Hilfsaktionen diskret durchgeführt und das finanzielle Engagement der Reiseveranstalter nicht veröffentlicht.