NACHGEFRAGT: Stornogebühr trotz Terror?

[Süddeutsche Zeitung mit freundlicher Genehmigung der DIZ]

Süddeutsche Zeitung, Dienstag, 23. Mai 2000 Seite V2/2

Geiselnahmen, Verschleppungen, Terroranschläge – Gewaltverbrechen wie jene auf den Philippinen lassen, selbst wenn es sich um Einzelfälle handelt, viele Reisende vor betroffenen Urlaubsländern zurückschrecken. Was aber, wenn die Reise schon gebucht ist? Der Frankfurter Anwalt Professor Dr. Ronald Schmid, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, erläutert die Rechtslage.

SZ: Können Urlauber ihren gebuchten Flug auf die Philippinen oder nach Malaysia stornieren, ohne Gebühren zahlen zu müssen?

Schmid: Nur in Fällen von höherer Gewalt ist es rechtlich möglich, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter allerdings auch dann eine Entschädigung verlangen. Vor einigen Jahren wurde noch heftig darüber gestritten, ob terroristische Anschläge in Urlaubsländern als höhere Gewalt anzusehen sind. Die meisten Gerichte verneinen das heute, solange es sich dabei um einzelne Vorkommnisse handelt. Solche gelten der Rechtsprechung nach als allgemeines Lebensrisiko.

Wann ist Terror dann höhere Gewalt?

Höhere Gewalt, die zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, wäre nur dann gegeben, wenn die Gefahr für den Reisenden flächendeckend bestünde, also etwa durch einen Bürgerkrieg oder durch einen Wirbelsturm auf einer Karibikinsel. Rein rechtlich gesehen sind die Veranstalter deshalb meines Erachtens auch in dem aktuellen Fall der Geiselnahme nicht verpflichtet, die Kündigung von gebuchten Reisen auf die Philippinen oder nach Malaysia ohne Entschädigung hinzunehmen. In der Praxis wird das aber von vielen anders gehandhabt.

Heißt das, die Veranstalter lassen mit sich reden, wenn jemand nicht mehr auf die Philippinen oder nach Malaysia reisen möchte?

Ein Veranstalter, der seinen Ruf zu verlieren hat, wird sich sicherlich kulant zeigen. Viele haben in der jüngsten Vergangenheit bei Anschlägen in der Türkei und in Ägypten pragmatisch gehandelt und es ihren Kunden ermöglicht, ein anderes Reiseziel zu wählen. Dem Urlauber wird also in solchen Fällen häufig eine Ersatzreise aus dem Katalog angeboten, in ein anderes Land oder einen aller Vermutung nach ungefährlicheren Landesteil.

Was ist, wenn der Reisende dieses Angebot nicht annehmen will?

Dann hat er eher schlechte Karten. Man kann ja nicht behaupten, dass Reisen nach Malaysia oder auf die Philippinen wegen der Geiselnahme auf der Insel Sipadan nun generell gefährlich geworden seien. Wer nach Manila reist, muss sich vielleicht darauf gefasst machen, dass ihm in der Straßenbahn der Geldbeutel geklaut wird, oder der Reisekoffer, aber in Manila trägt der Urlauber sicherlich kein höheres Risiko für Leib und Leben als in Rio de Janeiro. Wenn der Veranstalter ein Ersatzangebot macht, sollte man dieses Entgegenkommen nutzen. Wenn man es nicht tut, kann es teuer werden.

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn jemand eine Reise genau in die betroffene Region, also beispielsweise jetzt auf Sipadan, gebucht hat?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass seriöse Veranstalter diese Reisen von sich aus überhaupt noch durchführen. Die meisten verhalten sich ja vernünftig, weil sie ihre Kunden behalten wollen. Wenn nicht sowieso Ersatzreisen in andere Länder angeboten werden, dann werden zumindest die Reiserouten geändert, so dass als riskant geltende Gebiete gar nicht betreten werden. In Ägypten zum Beispiel wurden nach Anschlägen Fahrtrouten geändert, auch wurden Flugzeuge statt Busse eingesetzt, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.

Die Rechtsprechung scheint die subjektive Angst des Kunden nicht sehr ernst zu nehmen. Sind die Gerichte verbraucherfeindlich?

Ich meine, und viele Richter sehen das auch so, dass ein Kunde mit der Buchung einer Pauschalreise nicht jegliche Eigenverantwortung ablegen kann. Das allgemeine Lebensrisiko kann und muss der Veranstalter ihm nicht abnehmen. Das gilt umso mehr, als heute Informationen reichlich vorhanden und leicht zu beschaffen sind: Man kann sich selber ein Bild machen. Im Übrigen ist es immer wieder so, dass Urlauber ein Land ein oder zwei Jahre lang meiden, weil es wegen eines Vorfalls als gefährlich gilt und dann fahren wieder alle dorthin. Manche Länder verlieren auch nie die Gunst der Gäste aus Deutschland, obwohl dort ebenfalls ständig Terroranschläge verübt werden, man denke nur’ an Spanien.

Interview: Monika Peichl

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