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Reiseveranstalter sollten endlich umdenken
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Schwimmen ist die beliebteste Freizeitbeschäftigung im Sommerurlaub, aber leider eine nicht ungefährliche. Allein in Deutschland ertranken 2003 fast 500 Menschen in unbewachten Badeseen.
Und auch im Meer ertrinken mehr Menschen – besonders in den Urlaubsländern am Mittelmeer und am Atlantik. Informationen zum Thema sind aber trotz steigendem Sicherheitsbedürfnis der Urlauber leider nach wie vor eher selten.
Blausand.de fordert für die Zukunft mehr Informationen zur Badesicherheit in Europa und sprach mit dem Reiserechtsexperten Prof. Dr. Ronald Schmid über die Verantwortung von Urlaubern, Kommunen und Reiseveranstaltern.
Haben Sie eine Erklärung für die Zurückhaltung hinsichtlich der Aufklärung?
“Es ist leider eine menschliche Schwäche, unangenehme Themen zu verdrängen. Und da die für die Sicherheit von öffentlichen Badestränden und Badeseen Verantwortlichen auch nur Menschen sind, mag dies einer der Gründe sein. Aber es gibt sicher auch andere Gründe: Die Kommunen haben oft kein Geld mehr, um das notwendige Aufsichtspersonal einzustellen. So beschränkt man sich auf die gesetzliche Mindestpflicht und stellt lieber Badeverbotsschilder auf. Doch das bringt jedoch nur dann Sicherheit, wenn diese Verbote auch überwacht werden.”
Badestellenverordnungen in Deutschland sind Ländersache. Wäre es vorstellbar und durchsetzbar, Kommunen in Deutschland bundesweit gesetzlich zu verpflichten, einen Wasserrettungsdienst zu stellen, wenn Wasserstellen zum Baden freigegeben werden?
In unserem föderalen System ist es nicht so einfach, Zuständigkeiten der Länder auf den Bund zu übertragen. Aber es reichte ja schon, wenn alle Bundesländer sich einig wären, gleiche Standards zu setzen. Einheitliche Vorschriften wären zumindest in der Theorie ein Weg, mehr Sicherheit zu schaffen. Ich fürchte aber, dass angesichts leerer Staatskassen das derzeit aber wohl nur dazu führen würde, dass eben alle Wasserstellen zum Baden gesperrt werden.”
Sehen Sie Lösungsansätze für die Verbesserung der Situation?
“Wahrscheinlich ist es falsch, nur nach dem Staat zu rufen. Sollen die Bademöglichkeiten nicht zu sehr beschränkt werden, müssen letztlich die Bürger auch selbst initiativ und aktiv werden. Organisationen wie die DLRG müssen von den Bürgern mehr unterstützt werden. Nicht nur durch Spenden, sondern auch, indem sich mehr Freiwillige finden, die hier einen “sozialen Beitrag” leisten, wie das es beim Technischen Hilfswerk oder den Freiwilligen Feuerwehren schon der Fall ist.”
Gehören nach Ihrer Einschätzung Baderisiken zu den vorhersehbaren oder zu den nicht vorhersehbaren Gefahren im Urlaub und welche Bedeutung hat das für die Informationspflichten der Reiseveranstalter?
“Das Risiko, im Urlaub zu verunglücken, ist grundsätzlich nicht höher als zuhause. Ein Unfall zählt zunächst zum so genannten allgemeinen Lebensrisiko, das dem Reiseveranstalter nicht angelastet werden kann. Sind dem Reiseveranstalter aber besondere Gefahren bekannt, die er nicht selbst beseitigen kann, muss er aber aufgrund seiner Fürsorgepflicht den Reisenden informieren, so dass sich dieser auf die Situation einstellen kann. Das gilt aber nur für reisespezifische Risiken.”
Wann und wo müssen Informationen gegeben werden?
“Meiner Meinung nach sollte der Urlauber schon im Katalog darauf hingewiesen werden. Und zwar nicht ganz allgemein und an versteckter Stelle, sondern so, dass er die Informationen auch zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung für ein bestimmtes Urlaubsgebiet berücksichtigen kann. Das ist auch im Interesse des Reiseveranstalters, denn nur ein gut informierter Reisender ist auch ein zufriedener Gast. Wenn ein Kunde darauf hingewiesen wird, dass der Strand vor dem ausgesuchten Hotel für Kinder weniger geeignet ist, weil der Strand recht bald steil abfällt, wird er lieber ein anderes Hotel an einem anderen Strand buchen und dann zufriedener sein, als wenn er erst vor Ort feststellt, dass die Kinder nicht gefahrlos alleine schwimmen gehen können. Aber auch vor Ort, zum Beispiel bei der Begrüßung der Gäste im Hotel, sollten diese Informationen noch einmal und dann konkreter gegeben werden.”
Wie konkret und umfangreich müssen diese Informationen sein?
“Auf allgemeine Risiken beim Baden, wie etwa Hitzschlag beim Sprung ins kalte Wasser nach langem Liegen in der prallen Sonne oder Herzversagen beim Baden unmittelbar nach umfangreichem Essen, muss der Reisende sicher nicht hingewiesen werden. Das sind Gefahren, die jeder vernünftige Mensch kennt oder kennen sollte.
Wenn aber beispielsweise bekannt ist, dass es an einem beliebten Badestrand starke Unterströmungen gibt oder eine starke Brandung anzutreffen ist, ist es meines Erachtens nicht ausreichend, wenn der Reiseleiter im Rahmen eines lockeren Begrüßungsempfangs nur eher beiläufig darauf hinweist, dass man beim Baden aufpassen sollte. So wird das eher nicht als Warnhinweis aufgenommen.”
Warum werden diese wichtigen Informationen oft nicht oder nicht ausreichend gegeben?
“Die Reiseindustrie tut sich leider noch schwer mit der Aufklärung über Gefahren, weil das nicht zum (Zerr-)Bild eines Urlaubsparadieses passt. Ich halte das für aber für ein falschen Denkansatz. Kein Autofahrer wird sein Auto stehen lassen, nur weil er darauf hingewiesen wird, dass er einen Rückhaltegurt anlegen soll, ABS und Airbags hat oder haben sollte! Im Gegenteil: Die Aufklärung über das, was an Sicherheitsmaßnahmen eingebaut wurde, gibt ihm ein Sicherheitsgefühl! Deshalb glaube ich auch nicht, dass auch nur ein einziger Reisewilliger deswegen nicht in den Urlaub reist, weil er über gewisse Gefahren aufgeklärt wird.
Die Reiseveranstalter sollten im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kunden endlich umdenken!”
Interview:
Rolf Lüke, Blausand.de
© 2004 Blausand.de