Vorabentscheidungsersuchen
der Rechtbank Breda (Niederlande),
eingereicht am 27. Juni 2011
Rs. C-315/11– van de Ven gegen KLM

Vorlagefragen

1. Ist ein Ausgleichsanspruch im Sinne von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei Verspätung in Anbetracht der Tatsache, dass Schadensersatzansprüche aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund nach Art. 29 Satz 1 MÜ nur unter den Voraussetzungen und mit den Beschränkungen geltend gemacht werden können, die in diesem Übereinkommen vorgesehen sind, mit Art. 29 letzter Satz des Übereinkommens vereinbar?

2. Sofern ein Ausgleichsanspruch im Sinne von Art. 7 VO bei Verspätung nicht mit Art. 29 MÜ vereinbar ist, gelten dann hinsichtlich des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Entscheidung des Gerichtshofs in Bezug auf die vorliegende Rechtssache und/oder generell irgendwelche Einschränkungen?

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